In den letzten Jahren ist deutlich geworden, dass in Trinkwasser-Installationen ein ernst zu nehmendes mikrobiologisches Problem lauern kann. Neue Erkenntnisse belegen, dass Bakterien aus dem Trinkwasser weitaus häufiger für Infektionen verantwortlich sind als bisher vermutet.
Als Schwachstellen identifizieren Fachleute dabei vor allem:
Folgende Maßnahmen sind bei der Planung und Installation von Trinkwasser-Anlagen von besonderer Bedeutung:
Mikroorganismen benötigen für ihre Vermehrung im Trinkwasser bestimmte Temperaturen. Daher sollte die Temperatur im Kaltwasser 25°C nicht über- und im Warmwasser 55°C nicht unterschreiten. Als Indikator für die Wasserbeschaffenheit in der Trinkwasser-Installation dienen u.a. folgende Bakterien:
Pseudomonas aeruginosa
Dieses Bakterium ist einer der wichtigsten durch Trinkwasser übertragbaren Erreger – insbesondere von im Krankenhaus ausgelösten Infektionen. Seine optimale Wachstumstemperatur liegt zwischen 25 und 30 °C. In einer Wasserprobe von 100 ml darf kein Erreger vorkommen, da schon geringste Konzentrationen laut Robert Koch Institut (RKI) als „gesundheitlich bedenklich” gelten. Die Therapie bei entsprechenden Infektionen ist schwierig. Beim Menschen können sie zu schweren entzündlichen Organerkrankungen, sogar mit Todesfolge, führen. Erregerbefälle von Trinkwasser-Installationen haben bereits bewirkt, dass Gebäude umgehend gesperrt und in der Folge saniert werden mussten.
Legionella pneumophila
Dieses Bakterium forderte 1976 bei der ersten bekannt gewordenen Legionellen-Epidemie in einem Hotel in den USA 30 Tote. Ähnliche Fälle werden seither immer wieder durch die Presse bekannt. Mittlerweile geht man in Deutschland von ca. 30.000 Legionellen-Erkrankungen pro Jahr aus – und das bei einer Todesrate von 10 bis 15%, also ca. 3.000 Todesfällen pro Jahr. Gute Bedingungen für eine Vermehrung finden Legionellen zwischen 25 und 45°C.
Fazit
Größtmögliche Trinkwassergüte gelingt nur durch gemeinschaftlich verantwortungsvolles Handeln von Planern, Installateuren und Betreibern. Wie wichtig dabei das kompetente Zusammenspiel aller ist, zeigt die Tatsache, dass mangelnde Trinkwassergüte gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) einen Straftatbestand darstellt.
Lesen Sie weiter:
