In Braunschweig gibt es rund 600 öffentliche Liegenschaften. Etwa 500 davon haben eine eigene Trinkwasseranlage, fallen also unter die Trinkwasserverordnung.
(Teil)Sanieren und korrekt betreiben
Um eine Trinkwasseranlage dauerhaft hygienisch einwandfrei zu halten, muss sie entsprechend ausgelegt und betrieben werden. Wo das nicht der Fall ist, sind (Teil)Sanierungen sowie Maßnahmen zur Unterstützung des bestimmungsgemäßen Betriebs unumgänglich.
Ein typisches Beispiel dafür ist der Kindergarten an der Chemnitzstraße in Braunschweig. Als hier die Sanierung der Etagenverteilung anstand, waren für die Warmwasserversorgung eine Zirkulation sowie eine „Vorlauftemperatur“ von mindestens 60 °C bis zu den mit Thermostatventilen bzw. Verbrühschutz ausgerüsteten Entnahmestellen planerisch selbstverständlich gesetzt. Für die Kaltwasseranbindung hingegen fand Dipl.-Ing. Stichler in der erst wenige Wochen zuvor in den Markt eingeführten „Visign for care“-Betätigungsplatte mit Viega Hygiene+ Funktion (s. Kasten) eine aus seiner Sicht technisch überzeugende Lösung: „Durchgeschliffene Leitungen und die `sparsame´ Dimensionierung der Rohrleitungen als planerisch hygienegerechte Voraussetzungen waren hier das eine, die Absicherung des `bestimmungsgemäßen Betriebs´ als Schutz vor Verkeimung durch Stagnation das andere. Mit der neuen Betätigungsplatte ist das ohne überzogenen Investitionsaufwand gewährleistet. Außerdem halten sich die Betriebskosten in Grenzen, da die Zwangsspülung nur bei tatsächlichem Bedarf ausgelöst wird – was gleichzeitig unter ökologischen Gesichtspunkten zu begrüßen ist.“
Die kostengünstige Installation ergibt sich aus der Tatsache, dass für die Betätigungsplatte mit Viega Hygiene+ Funktion am ohnehin vorhandenen Spülkasten einer Toilette nur ein zusätzlicher 230 V-Anschluss benötigt wird. Die Platte selbst, mit der integrierten Elektronik steckerfertig angeliefert, passt ansonsten sogar im Austausch auf alle gängigen 2Mengen-Spülkästen des Herstellers. Spätestens im nächsten Schritt muss das Gesamtkonzept aus fachgerechter Auslegung, durchgängiger Temperaturhaltung und dem bereits genannten bestimmungsgemäßen Betrieb greifen: „Aus Alibi-Gründen eine Zwangsspülung am Ende einer viel zu langen Einzelzuleitung anzubringen, kann definitiv keine Lösung sein. Stattdessen muss sie, wie Viega es auch kommuniziert, als eine wichtige Komponente in einem umfassenden Hygiene-Konzept angesehen werden, das immer auf die Gesamtbetrachtung einer Trinkwasseranlage abzuzielen hat.“
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